Gem. §5 Arbeitssicherheitsgesetz hat der Arbeitgeber eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieur, -techniker, -meister) zu bestellen und ihnen die Aufgaben nach §6 ASiG zu übertragen:
§5 Arbeitssicherheitsgesetz: & §6 ArbeitssicherheitsgesetzWir möchten Sie dabei unterstützen, dass Sie die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen. Viel wichtiger ist uns aber, dass der Gesundheits- und Arbeitsschutz auch zu Ihrem Betrieb passt. Dies unterschiedet uns grundsätzlich von Unternehmen, die nur nach Gesetzeslage handeln. Wir werden alle notwendigen Maßnahmen zusammen mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern abstimmen, sodass die optimale Lösung für Ihr Arbeitssystem gefunden wird.
Wir unterstützen Sie gerne bei den jährlichen Sicherheitsunterweisungen, sowie Gefährdungsbeurteilungen und Analysen Ihres Arbeitssystems. Bei der Auswahl der Maßnahmen können Sie auf einen umfassenden Erfahrungswert zurückgreifen. Als Moderator für Lösungsfindungen und Prozessoptimierung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir beraten Ihr Unternehmen in Ansbach und Umgebung in den Bereichen Arbeitssicherheit und Brandschutz und helfen Ihnen so, Ausfallzeiten und Kosten in Ihrem Unternehmen zu reduzieren.
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